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KraftSonnenEnergie

Platzhalter – muss vor Launch durch deutsche Rechtsberatung verifiziert werden.

Dieser Text dient ausschließlich der Strukturierung und stellt keine rechtlich verbindliche Erklärung dar.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist KraftSonnenenergie [Rechtsform wird ergänzt], [Anschrift wird ergänzt]. Kontakt: kontakt@kraftsonnenenergie.de.

2. Datenkategorien und Zwecke

Wir verarbeiten Bestands- und Kommunikationsdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfragen, Vertrags- und Stammdaten zur Vertragsabwicklung, Nutzungsdaten zur statistischen Auswertung der Website (nur mit Einwilligung) und gegebenenfalls projektbezogene technische Unterlagen.

3. Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – vorvertragliche und vertragliche Maßnahmen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – rechtliche Verpflichtungen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigte Interessen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung (z. B. Cookies, Statistik)

4. Cookies und Tracking

Wir setzen ausschließlich notwendige Cookies ohne Einwilligung. Statistik- und Marketing-Cookies werden nur nach aktiver Zustimmung über das Cookie-Banner geladen (TTDSG/DDG). Sie können Ihre Einstellungen jederzeit unter „Cookie-Einstellungen" ändern.

5. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Daten werden ausschließlich an Auftragsverarbeiter mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO weitergegeben. Eine Liste folgt vor Launch. Eine Übermittlung in Drittländer findet, wenn erforderlich, ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO) statt.

6. Speicherdauer

Wir speichern Daten nur so lange, wie sie für die jeweiligen Zwecke erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Betroffenenrechte

Sie haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf erteilter Einwilligungen. Bei Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

8. Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde wird vor Launch nach Sitz des Unternehmens ergänzt.